Original E-Card einmal pro Quartal
Seit 01.01.2023 – nach Ende der Covid-Ausnahmeregelung der Sozialversicherungen – benötigen wir Ihre originale E-Card spätestens alle 90 Tage (= einmal pro Quartal) in unserer Ordination, um Ihre Rezepte bearbeiten zu können.
Unter gesundheit.gv.at können Sie die Zugriffsberechtigung auf Ihr e-Rezept für unsere Ordination auch verlängern.